Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01. Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen Ihnen als Kunde und uns, der Accouncompany.info, vertreten durch Max Mustermann, Kurfürstendamm 59, Hamburg, Germany (nachfolgend "Auftragnehmer"), geschlossen werden.
Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Geschäftsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung und des Finanz-Audits gemäß der individuellen Vereinbarung im Dienstleistungsvertrag. Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen wird im Einzelnen schriftlich festgelegt.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Wir gewährleisten keine bestimmten wirtschaftlichen Erfolge.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
Die Darstellung unserer Dienstleistungen auf unserer Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihren Auftrag durch eine Annahmeerklärung oder durch die Erbringung der Dienstleistung annehmen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Vergütung
Die Vergütung bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), sofern nicht im Einzelfall eine abweichende schriftliche Honorarvereinbarung getroffen wird. Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann in Textform vereinbart werden.
4.2 Fälligkeit
Der Honoraranspruch entsteht für jede einzelne Leistung, sobald sie erbracht ist. Vorschüsse können jederzeit gefordert werden. Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
§ 5 Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft auszuführen. Er wird den Auftraggeber regelmäßig über den Stand der Bearbeitung informieren.
Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen verpflichtet, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Pflicht.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen gefährden könnte.
§ 7 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die aus einer oder mehreren Pflichtverletzungen anlässlich der Erfüllung eines Auftrages resultieren, wird auf 1.000.000 € (eine Million Euro) für den einzelnen Schadensfall begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Ersatz eines nach den vorstehenden Absätzen fahrlässig verursachten Schadens wird auf drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Anspruchsentstehung begrenzt.
§ 8 Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.